Angezeigte Fälle von Wirtschaftskriminalität: In über 60 Prozent der Fälle handelt es sich um Delikte mit geringer Hemmschwelle. Diese beinhalten den Betrug, die Urkundenunterdrückung und die Entfremdung unbarer Zahlungsmittel. Letztere zwei stehen vielfach in Verbindung mit Taschen- oder Einbruchsdiebstählen.